Gemeinde Waakirchen

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Aktuelle Hochwasser-Lage

Wetterwarnungen im Auge behalten und individuelle Krisenvorsorge überprüfen
Die Pegelstände haben sich an den meisten Gewässern im Landkreis nach den starken Regenfällen Ende Mai / Anfang Juni wieder normalisiert. Dennoch ist rund um Gewässer weiter Vorsicht geboten, da die Wasserstände weiter hoch sind.
Für die kommenden Tage sind teilweise Regenfälle prognostiziert. Die Prognosen können sich schnell ändern, daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich selbstständig und regelmäßig über Wetter- und Hochwasserwarnungen zu informieren. Seriöse Warnungen bieten der Deutsche Wetterdienst und der Hochwassernachrichtendienst Bayern. Bürgerinnen und Bürgern wird außerdem dringend geraten, die kostenlose Warn-App NINA aufs Smartphone herunterzuladen und die Benachrichtigungen für den Landkreis Miesbach zu aktivieren, um so automatisch über mögliche (Wetter-) Gefahren informiert zu sein.
Die Böden sind nach den starken Niederschlägen sehr gut gesättigt und können kaum mehr Wasser aufnehmen, daher ist damit zu rechnen, dass bei erneuten Niederschlägen, auch kleineren Mengen, Wasser oberflächlich abfließen wird und Grundwasserspiegel steigen.
Die Einsatzkräfte sind nach den Einsätzen am Wochenende und zu Wochenbeginn wieder einsatzbereit. Auch die untere Katastrophenschutzbehörde am Landratsamt Miesbach bleibt in Habachtstellung und ist bereit, den Krisenstab jederzeit wieder zu aktivieren.
Bürgerinnen und Bürger sollten schon jetzt überprüfen, ob die individuelle Krisenvorsorge ausreicht, um im Ernstfall Schaden abzuwenden. Tipps nur Vorsorge gibt es beispielsweise beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 


Weitere Informationen:
• Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes: https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
• Warnungen des Hochwasserdienstes Bayern: https://www.hnd.bayern.de/
• Notfalltipps bei Hochwasser des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Hochwasser/hochwasser_node.html
• Katastrophenschutzbehörde: https://www.landkreis-miesbach.de/Hochwasser

 

 

Soforthilfe

 
Die Soforthilfe bei Hochwasserschäden ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für betroffene Haushalte, die durch die Überschwemmungen Ende Mai/Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben. Ziel der Soforthilfe ist es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und die betroffenen Gebäude wieder bewohnbar zu machen.
Anträge auf Soforthilfe können bei den örtlichen Gemeinden abgeholt und müssen dort wieder eingereicht werden. Die Gemeinden prüfen die Anträge und leiten sie an die entsprechenden Stellen weiter. Alternativ können die Anträge auch hier heruntergeladen werden. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe der Soforthilfe und weiteren wichtigen Aspekten finden Sie in den folgenden FAQs:


FAQs:

Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ Toggler 1

Wer erhält Soforthilfe?
Die Soforthilfe richtet sich an Haushalte, die durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Schäden erlitten haben. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter, als auch selbstnutzende Eigentümer, deren Haushaltsgegenstände durch das Hochwasser zerstört oder unbrauchbar geworden sind. Schäden ab 31.05.2024 können berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Soforthilfe zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Schaden muss durch das Hochwasserereignis Ende Mai (ab 31.05.2024) /Anfang Juni 2024 entstanden sein.
  • Die Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörten oder unbrauchbaren Haushaltsgegenständen verwendet werden.

Wie wird die Soforthilfe gewährt?
Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Hausrat.
Wie hoch ist die Soforthilfe?
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 € pro Haushalt. Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.
Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?
Wenn weitere finanzielle Hilfen für denselben Zweck gewährt werden, wird die Soforthilfe entsprechend angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistung darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen. Falls dies der Fall ist, wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.

Soforthilfe für Ölschäden Toggler 2
Was ist der Zweck und Gegenstand der Zuwendung?
Ziel der Soforthilfe ist es, durch das Hochwasser verursachte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen. Dadurch sollen die betroffenen Gebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar gemacht werden.
Wer erhält Soforthilfe?
Die Soforthilfe richtet sich an Eigentümer oder dringlich Nutzungsberechtigte von privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden, die durch das Hochwasser Ölschäden erlitten haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Soforthilfe zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mittel müssen zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, die durch das Hochwasser entstanden sind.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus.
  • Nach Beseitigung der Schäden müssen die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.

Wie wird die Soforthilfe gewährt?
Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wie hoch ist die Soforthilfe?
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 €. Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.
Was ist bei Mehrfachförderung zu beachten?
Wenn weitere finanzielle Hilfen für denselben Zweck gewährt werden, wird die Soforthilfe entsprechend angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistung darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen. Falls dies der Fall ist, wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.


Soforthilfe für Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler Toggler 3
Betroffene gewerbliche Unternehmen und Freiberufler in Oberbayern können sich bei Hochwasserschäden direkt an das Funktionspostfach hochwasser(@)reg-ob.bayern.de  wenden. Bereits eingegangene Anfragen bitte ebenfalls an dieses Postfach weiterleiten.

 

Alle aktuellen Anträge finden Sie unter folgendem Link:

Landkreis Miesbach - Soforthilfe Hochwasser - Anträge

 

 

 

Kontakt

Wir sind gern für Sie da!

Tel: 08021/9028-0
Fax: 08021/9028-32

E-Mail schreiben

Gemeindeverwaltung Waakirchen

Tegernseer Str. 7
83666 Waakirchen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Es wird um Terminvereinbarung gebeten.

Optimiert für
mobile Endgeräte

© cm city media GmbH